Das Kabinett hat am 30.8.2023 verschiedene Gesetzentwürfe beschlossen. Ziel ist, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern. Wesentliche Gesetzesinhalte im Überblick.
Als Kernelement des Digital-Gesetzes wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten, die dem nicht widersprechen, bereitgestellt (Opt-Out). Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen – im ersten Schritt durch die Einführung eines digitalen Medikationsmanagements. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung eingerichtet.
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wird die Grundlage für eine bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten geschaffen, um eine optimale medizinische Versorgung bieten zu können und den Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Zentraler Bestandteil ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke.
Wesentliche Gesetzesinhalte im Überblick
Der Digitalverband Bitkom begrüßt die Gesetzesvorhaben. Die neuen Gesetze brächten Tempo in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Sie würden helfen, die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland zu halten und zu verbessern – trotz Ärztemangel, Pflegenotstand und chronischer Unterfinanzierung. Technologien wie Künstliche Intelligenz und Big Data hätten für Patienten ein riesiges Potenzial und werden Leben verlängern und retten. Dafür brauche man Daten, ohne Daten gehe es nicht.
(BMG / Bitkom / STB Web)
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