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Bundesrat fordert Gesundheitsdatenschutzgesetz

Der Bundesrat setzt sich für beschleunigte Digitalisierung im Gesundheitswesen und die sektorübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten ein.

Mit einer im Dezember 2022 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, alsbald das angekündigte Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorzulegen. Er weist auf acht Aspekte hin, die im künftigen Gesetz besonders zu berücksichtigen sind, vor allem das Patientenwohl als Maßstab für jegliche Weiterentwicklung der Datennutzung.

Dreh- und Angelpunkt sei die elektronische Patientenakte für alle Bürgerinnen und Bürger, sie müsse die Datennutzung niederschwellig und unkompliziert ermöglichen. Eine sogenannte Opt-Out-Möglichkeit soll die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen garantieren. Um das Vertrauen in die Datennutzung zu fördern, seien technische, organisatorische und rechtliche Sicherungsmaßnahmen nötig; Verstöße müssten wirksam sanktioniert werden.

Datennutzung auch für Forschungszwecke

Die Standards zur Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung sind aus Sicht des Bundesrats so zu regeln, dass die Interoperabilität und damit die Nutzung für Versorgung und Forschung verbessert und ein reibungsloser Datenzugang und -austausch nach internationalen Technikstandards möglich ist.

Der Zugang zu Gesundheitsdaten soll sich an den Nutzungszwecken orientieren, nicht an der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers. Dies schließe die Gesundheitswirtschaft ausdrücklich ein: In der Industrie entwickelte Innovationen verbesserten die Versorgung und trügen so zum Gemeinwohl bei, heißt es im Entschließungstext.

Digitalkompetenz stärken

Digitalkompetenz sei bei allen Beteiligten zu stärken - durch Aus- und Fortbildung des medizinischen Personals, aber möglicherweise auch durch Datentreuhänder auf Patientenseite.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Vorschlägen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 23.12.2022