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Ärzte sollen Apps verschreiben können

Das Bundeskabinett hat am 10.07.2019 den Entwurf für ein Digitale-Versorgung-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen.

Apps auf Rezept, Angebote zu Online-Sprechstunden und überall bei Behandlungen die Möglichkeit, auf das ; Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen – das soll das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) ermöglichen.

Wesentliche Inhalte des Digitale-Versorgung-Gesetzes:

  • Ärzte sollen künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck, verschreiben können. Für die Hersteller soll ein zügiger Zulassungsweg geschaffen werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll dazu in einer ersten Stufe Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte prüfen. Sie sollen dann ein Jahr lang von der Krankenkasse erstattet werden. In dieser Zeit der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.

  • Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer sollen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Apotheken müssen sich bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 anschließen lassen. Für Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, soll der Honorarabzug von bislang 1 Prozent ab dem 1. März 2020 auf 2,5 Prozent erhöht werden. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen sollen sich freiwillig an die TI anschließen können. Die Kosten hierfür werden erstattet.

  • Patientinnen und Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, leichter finden. Darum dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren.

  • Weitere digitale Lösungen sollen umgesetzt werden, etwas für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs, den Austausch mit Kollegen sowie die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln auf elektronischen Weg.

Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.

(BMG / STB Web)

Artikel vom 11.07.2019