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Verkürzte Restschuldbefreiung für alle

Das deutsche Insolvenzrecht muss bis Mitte 2021 an Europäisches Recht angepasst werden. Die Folge wird eine schnellere Entschuldung auch für Verbraucherinnen und Verbraucher sein, wie die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, jetzt ankündigte.

Die Bundesjustizministerin plant eine zügige Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz. Diese schreibt vor, dass unternehmerisch tätige Personen Zugang zu einem Verfahren haben müssen, das es ihnen ermöglicht, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden. Die Richtlinie ist bis zum 17. Juli 2021 umzusetzen; die Umsetzungsfrist kann aber einmalig um ein Jahr verlängert werden.

Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht kündigte an, im Zuge der Umsetzung, die reguläre Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre nicht nur für Unternehmerinnen und Unternehmer, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher verkürzen zu wollen. Ungeachtet dessen würden sich aber auch weiterhin alle Schuldnerinnen und Schuldner die Restschuldbefreiung dadurch verdienen müssen, dass sie ihren Pflichten im Verfahren hinreichend nachkommen. Um einen abrupten Übergang von der sechsjährigen zur dreijährigen Entschuldungsfrist zu verhindern, sollen die Fristen sukzessive verkürzt werden.

(BMJ / STB Web)

Artikel vom 11.11.2019