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Vier von zehn Neueinstellungen sind befristet

40 Prozent aller neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten nur einen befristeten Arbeitsvertrag, wie aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht. Auf die Gesamtzahl der Beschäftigten bezogen arbeitet jeder zwölfte befristet.

Überdurchschnittlich häufig greifen größere Betriebe zu Befristungen. Betriebe mit mehr als 75 Beschäftigten beispielsweise stellen mit einer um neun Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit befristet ein als kleinere Betriebe. Wenig überraschend nutzen Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten signifikant seltener als andere Betriebe Befristungen: Bei diesen Kleinstbetrieben gelten nicht die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes.

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Stelle befristet besetzt wird, ist bei kurzfristigem Personalbedarf doppelt so hoch wie bei längerfristigem. Dennoch werden mit 85 Prozent die meisten befristeten Neueinstellungen bei längerfristigem Personalbedarf vorgenommen, da insgesamt nur jede zehnte Neueinstellung aufgrund eines vorübergehenden Bedarfs stattfindet.

Befristung als verlängerte Probezeit

Befristete Neueinstellungen werden der IAB-Studie zufolge nicht nur zur Deckung eines vorübergehenden Arbeitskräftebedarfs genutzt, sondern auch als „verlängerte Probezeit“.

Bei befristeten Neueinstellungen wird häufiger als bei unbefristeten auf Berufserfahrung als Einstellungsvoraussetzung verzichtet. Zudem zeigen die IAB-Daten, dass Betriebe insbesondere bei Helfertätigkeiten deutlich häufiger Befristungen vornehmen.

(IAB / STB Web)

Artikel vom 07.10.2019