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Austausch elektronischer Patientendaten in der EU gestartet

Seit 21. Juni 2019 können in einigen Ländern Europas über grenzüberschreitende elektronische Gesundheitsdienste erstmals kurze Formen von Patientenakten ausgetauscht werden.

So können Ärzte in Luxemburg digitale Patientenkurzakten von Reisenden aus Tschechien erhalten. Zusätzlich tauschen Finnland und Kroatien elektronische Verschreibungen aus: Finnische Bürger können nun in kroatischen Apotheken die von ihrem Arzt in Finnland elektronisch verordneten Medikamente abrufen. Seit Januar dieses Jahres konnten bereits über 2.000 finnische Patienten ihre Medikamente in Estland beziehen.

Die folgenden grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen werden nun schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt:

Elektronische Verschreibung und Patientenkurzakten

  • Die elektronische Verschreibung und elektronische Verabreichung sollen es allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern ermöglichen, ihre Arzneimittel in einer Apotheke in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erhalten, da ihre Verschreibungen elektronisch aus ihrem Wohnsitzland in ihr Reiseland übertragen werden. Das Wohnsitzland wird dann darüber informiert, dass das Arzneimittel im besuchten Land abgeholt wurde.
  • Patientenkurzakten sollen Hintergrundinformationen über wichtige Gesundheitsaspekte wie Allergien, derzeitige Medikation, Vorerkrankungen, Operationen usw. liefern und werden bei medizinischen Notfällen im Ausland digital zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung einer umfassenderen europäischen Patientenakte.

Einwilligung der Patienten erforderlich

Die Datenschutzvorschriften müssen strikt befolgt werden und die Patienten ihre Einwilligung erteilen, bevor diese Dienste genutzt werden können. Beide Dienste wurden durch die von der Europäischen Kommission finanzierte digitale eHealth-Diensteinfrastruktur ermöglicht, die die nationalen eHealth-Dienste verbindet und über die Gesundheitsdaten ausgetauscht werden können.

Nächste Schritte

Bis 2021 sollen die Dienste schrittweise in 22 EU-Ländern eingeführt werden: Sieben Mitgliedstaaten (Finnland, Estland, Tschechische Republik, Luxemburg, Portugal, Kroatien und Malta) nehmen diesen Austausch schrittweise bereits bis Ende 2019 auf. Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Niederlande, Polen, Slowenien, Spanien und Schweden sollen bis Ende 2021 folgen.

(Europ. Kommission / STB Web)

Artikel vom 25.06.2019