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10.000 Euro Schmerzensgeld für vergessene OP-Nadel

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Arzthaftungsprozess ein Bundeswehrkrankenhaus zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro und Schadensersatz auch wegen noch nicht vorhersehbarer Schäden verurteilt.

Im Rahmen einer urologischen Operation hatten Chirurgen eine 1,9 cm lange Nadel im Bauchraum einer jungen Frau vergessen. Seitdem dies zwei Monate nach der Operation festgestellt wurde, muss sich die Patientin zur Kontrolle des Verbleibs der Nadel im Körper regelmäßig röntgenologisch untersuchen lassen. Außerdem befürchtet sie Folgeschäden sowie gegebenenfalls eine weitere Operation zur Entfernung der Nadel.

Die Richter am Oberlandesgericht Stuttgart sahen im Zurücklassen der Nadel einen schuldhaften Behandlungsfehler, der der Klinik zur Last fällt. Nach der BGH-Rechtsprechung müssten Ärzte alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen gegen das unbeabsichtigte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet treffen und sämtliche Instrumente nach einer OP auf ihre Vollständigkeit überprüfen.

Auch die Ungewissheit belastet

Das unbemerkte Zurücklassen der Nadel habe bei der Klägerin zu einem Schaden geführt. Sie sei nicht nur durch die regelmäßigen Lagekontrollen der Nadel, sondern auch durch das Wissen um die Nadel im Körper und die Ungewissheit über die Erforderlichkeit einer Operation zu deren Entfernung belastet. Das Gericht hielt daher mit Urteil vom 20.12.2018 (Az. 1 U 145/17 OLG) ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro für angemessen und ausreichend.

Es sprach der Frau außerdem eine Erstattung ihrer bisherigen materiellen Schäden in Höhe von rund 2.000 Euro zu und wies darauf hin, dass der Krankenhausträger verpflichtet ist, alle in Zukunft noch entstehenden weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Behandlungsfehler zu ersetzen.

(OLG Stuttgart / STB Web)

Artikel vom 22.05.2019